- Was Restzucker mit dem Geschmack zu tun hat
- Trocken, halbtrocken und feinherb im Vergleich
- Warum feinherb keine feste Größe ist
- Den passenden Geschmack bei Club of Wine finden
- FAQ: Häufige Fragen
Was hat Restzucker mit dem Geschmack zu tun?
Beim Keltern des Weins wandelt Hefe den natürlichen Traubenzucker in Alkohol um. Wird dieser Prozess gestoppt, bevor aller Zucker vergoren ist, bleibt ein Rest im Wein zurück – der sogenannte Restzucker. Je mehr davon übrig bleibt, desto süßer schmeckt der Wein am Ende. Die Begriffe trocken, halbtrocken und feinherb beschreiben genau diesen Restzuckergehalt und geben dir eine erste Orientierung, wie süß ein Wein ausfällt.
Trocken, halbtrocken und feinherb im Vergleich
- Trocken: Der Restzucker liegt gesetzlich bei maximal 4 Gramm pro Liter. Trockene Weine schmecken dadurch kaum süß. Unter bestimmten Bedingungen sind bis zu 9 g/l erlaubt, sofern die Säure entsprechend hoch ist. Das ist zum Beispiel der Fall beim Leitz »Magic Mountain« Rüdesheimer Riesling: Hier treffen 7 g/l Restzucker auf ausgewogene 6,8 g/l Säure.
- Halbtrocken: Hier erlaubt der Gesetzgeber deutlich mehr Restzucker als bei trockenen Weinen. Ein halbtrockener Wein darf maximal 12 g/l Restzucker enthalten, oder bis zu 18 g/l, wenn der Gesamtsäuregehalt höchstens um 10 g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt. Der Geschmack wirkt dadurch runder und die Süße ist spürbar, bleibt aber meist im Gleichgewicht mit der Säure. Ein gutes Beispiel für diese Spielart ist der Magnifico Fuoco Primitio mit seinem Restzuckergehalt von 10 g/l.
- Feinherb: Dieser Begriff ist gesetzlich nicht geregelt und wird von Winzern und Weingütern unterschiedlich verwendet. In der Praxis liegt er meist im selben Restzuckerbereich wie halbtrocken, wird aber als eigenständige, oft etwas ausgewogenere Geschmacksrichtung vermarktet.

Warum feinherb keine feste Geschmacksbezeichnung ist
Anders als »trocken« und »halbtrocken« ist »feinherb« im deutschen Weinrecht nicht definiert. Ein Weingut kann seinen Wein daher feinherb nennen, ein anderes denselben Restzuckergehalt als halbtrocken deklarieren. Die Bezeichnung sagt also mehr über die Vermarktung als über einen fest messbaren Wert aus. Verlässlich einschätzen kannst du einen Wein deshalb am besten über eine Verkostung oder die Angabe des Restzuckergehalts auf dem Etikett.
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FAQ: Häufige Fragen
Jein. Beide Begriffe bezeichnen einen ähnlichen Restzuckerbereich zwischen 12 und 18 mg/l. Im Gegensatz zu halbtrocken ist feinherb aber keine gesetzlich geschützte Bezeichnung. Ein Weingut darf seinen Wein also jederzeit feinherb nennen.
Pauschal lässt sich das nicht beantworten, da feinherb keinen festen Grenzwert hat. In der Praxis liegen beide Bezeichnungen häufig in einem ähnlichen Süßegrad.
Lieblich beschreibt einen Restzuckergehalt zwischen 18 und 45 g/l. Diese Menge ist deutlich höher als bei halbtrockenem Wein und schmeckt dadurch deutlich süßer.
Halbtrockene oder feinherbe Weine gelten als guter Einstieg, da ihre dezente Süße die Säure abmildert und sie dadurch besonders zugänglich schmecken.
